Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Syltland GmbH & Co KG (folgend als „Agentin“ bezeichnet“) bietet die Vermittlung von Mietverträgen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser (folgend als „Quartier“ bezeichnet) im Internet auf eigenen und fremden Plattformen, bspw. unter www.syltland.de (folgend als „Buchungsportal“ bezeichnet) und außerhalb des Internets an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für sämtliche gegenüber der Agentin abgegebenen, unverbindlichen und verbindlichen Reservierungs- und Buchungsanfragen, unabhängig davon, durch welches Medium (bspw. Telefon, E-Mail, Online-Buchung, sonstiger Messengerdienst) diese bei der Agentin eingehen (folgend als „Anfragen“ bezeichnet).
  2. Diese AGB gehen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen von Personen, die unverbindliche oder verbindliche Buchungs- und Reservierungsanfragen an die Agentin richten (folgend als „Interessent“ bezeichnet) vor. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden abgelehnt.

§ 2 Vermittlungsvertrag

  1. Mit Tätigwerden der Agentin aufgrund einer Anfrage kommt zwischen dem Interessenten und der Agentin ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Leistung der Agentin beschränkt sich auf die Vermittlung des Mietvertrages für das jeweilige Quartier. Ein Anspruch des Interessenten auf eine erfolgreiche Vermittlung des angefragten Quartiers für den angefragten Zeitraum besteht nicht.
  2. Die Agentin ist nicht Vermieterin von Unterkünften. Durch die Agentin vermittelte Mietverträge kommen ausschließlich zwischen dem Verfügungsberechtigten einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses (folgend als „Vermieter“ bezeichnet) und dem Interessenten zustande. Die Agentin ist vom Vermieter zum Abschluss und der Durchführung von Mietverträgen bezüglich der jeweiligen Ferienwohnung oder des Ferienhauses umfassend bevollmächtigt.
  3. Die Agentin ist keine Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB

§ 3 Buchung

  1. Das Zustandekommen eines Mietvertrags zwischen dem Interessenten und dem Vermieter richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Mietvertrags und den Allgemeinen Mietbedingungen.
  2. Die Agentin weist darauf hin, dass grundsätzlich die Mindestmietzeit in der Hauptsaison und um gesetzliche Feiertage herum sieben Übernachtungen, in der Neben- und Außersaison fünf Übernachtungen beträgt. Abweichendes kann im Einzelfall mit Preisabweichungen (bspw. gegen Kurzbucheraufschlag)vereinbart werden. Die An- und Abreise ist in der Hauptsaison nur jeweils von Mittwoch bis Sonntag, im Übrigen ohne Einschränkungen möglich. Die Saisonzeiten können auf www.syltland.de unter dem Reiter „Service“ eingesehen werden.
  3. Kommt ein Mietvertrag zwischen dem Interessenten und dem Vermieter zustande, verpflichtet sich der Interessent der Agentin zuzüglich zum Mietzins, die aus dem übersandten Mietvertrag ersichtliche Vertragsabschlussgebühr in Höhe von 24,00 EUR (brutto) zu zahlen.

§ 4 Stornierung/Änderung des Mietvertrags

  1. Die Stornierung des Mietvertrages durch den Interessenten lässt den Anspruch der Agentin nach § 3 c) unberührt.
  2. Sonstige Stornierungsbedingungen des Mietvertrages ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag (dort insb. aus den Stornierungsbedingungen).
  3. Der Abschluss einer gesonderten Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
  4. Im Falle der nachträglichen Änderung des Mietvertrags aufgrund von Änderungswünschen des Interessenten (bspw. Änderungen zu mitreisenden Personen, Buchung Wäschepakete etc.) wird eine an die Agentin zu zahlende Vertragsänderungsgebühr in Höhe von jeweils 16,00 EUR (brutto) vereinbart.
     

     

§ 5 Haftung

  1. Sämtliche Angaben zu den Quartieren beruhen auf den von dem jeweiligen Vermieter übermittelten Daten. Die Agentin ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit, dauernde Verfügbarkeit und Aktualität dieser Angaben nicht verantwortlich.
  2. Außer bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Agentin nicht für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Interessent regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Agentin.

§ 6 Preise

  1. Die über das Buchungsportal vorausberechneten Preise für die Quartiere verstehen sich jeweils exklusive einer ggf. zu entrichtenden Kurtaxe.
  2. Sämtliche Angaben zur Höhe der Mietpreise stammen vom jeweiligen Vermieter. Maßgebend sind die Preise, welche im Mietvertrag ausgewiesen sind. Im Einzelfall können diese aufgrund von sich mit der Anfrage überschneidenden Preisänderungen durch den Vermieter von den vorausberechneten Preisen aus dem Buchungsportal abweichen.

§ 7 Haftung des Interessenten

  1. Sämtliche von der Agentin auf Anfrage eines Interessenten übermittelten Buchungsunterlagen und Verträge sind nur für den jeweiligen Interessenten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an einen Dritten, der den Vertrag mit dem Vermieter abschließt, haftet der jeweilige Interessent für die Vertragsabschlussgebühr nach § 3 c).
  2. Gleiches gilt, wenn der Interessent mit dem Vermieter einen Mietvertrag schließt, ohne dass die Agentin als Vertreterin des Vermieters aufgetreten ist.

§ 8 Datenschutz

Für Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang von Daten der Interessenten nimmt die Agentin Bezug auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung, abrufbar unter datenschutz.

§ 9 Sonstiges

  1. Ist der Interessent Kaufmann, so ist Flensburg ausschließlicher Gerichtsstand.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für:
    1. Buchungen ohne vorherige unverbindliche Buchungsanfrage:
      Mit einer kostenpflichtigen Buchung, welche mündlich, schriftlich, per Fax, telefonisch, via Internet über Online-Buchungen oder E-Mail erfolgen kann, bieten Sie (folgend als „Mieter“ bezeichnet) dem Verfügungsberechtigten einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses (folgend als „Vermieter“ bezeichnet) den Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Mietbedingungen (folgend als „AGB“ bezeichnet) an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang einer Buchungsbestätigung zustande. Diese wird von der Syltland GmbH & Co KG (folgend als „Agentin“ bezeichnet“) handelnd im Namen und auf Rechnung des Vermieters oder einer von der Agentin bevollmächtigten Person bzw. einem Buchungsportal nach lit. d) abgegeben. Bei Buchungen via Internet wird eine solche an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse versandt.
    2. Buchungen nach vorheriger unverbindlicher Buchungsanfrage:
      Mit einer mündlichen, schriftlichen, per Fax, telefonischen, via Internet über Online-Portale oder E-Mail erfolgten unverbindlichen Buchungsanfrage hat der Mieter die Agentin zur Abgabe eines Angebotes im Namen eines Vermieters, zum Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung dieser AGB aufgefordert. Nach Prüfung dieser Anfrage übersendet die Agentin dem Mieter die entsprechenden Buchungsunterlagen und einen Mietvertrag. Mit Zugang des vom Interessenten unterzeichneten Mietvertragsangebotes oder mit Zugang einer auf elektronischem Wege erklärten Annahme des Mietvertragsangebots, innerhalb der im Mietvertragsangebot angegebenen Frist bei der Agentin, kommt zwischen dem Interessenten und dem Vermieter der Mietvertrag zustande. Eine etwaige automatisch generierte Buchungsbestätigung bei Anfragen über ein Anfrageportal gemäß lit. b) dokumentiert nur den Eingang der Anfrage und bringt keinen Rechtsbindungswillen des Vermieters zum Ausdruck.
  2. Sofern der Mietvertrag über eine Online-Plattform angebahnt wird oder darüber zustande kommt, gelten Online Plattformen bei denen der Mieter die Buchung mit einer kostenpflichtigen Bestellung abschließt nachstehend als „Buchungsportale“ (bspw. www.booking.com, www.holidays.hrs.de). Im Übrigen gelten Online-Plattformen als „Anfrageportale“ (bspw. www.sylt-travel.de), wobei nur für letztere Fälle ausdrücklich auf die ebenfalls geltenden beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentin, welche auch unter www.syltland.de abrufbar sind, hingewiesen wird.
  3. Die bei der Buchung bzw. Buchungsanfrage angegebenen Preise schließen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sämtliche Nebenkosten ein. Eine etwaige ortsübliche Kurtaxe wird separat berechnet.
  4. Diese AGB gehen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen vor. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden abgelehnt.
  5. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 ff. BGB.

§ 2 Vertragsabschlussgebühr

  1. Der Mieter verpflichtet sich an die Agentin eine Vertragsabschlussgebühr in Höhe von 24,00 EUR (brutto) zu zahlen.
  2. Die Vertragsabschlussgebühr wurde bei Zustandekommen des Mietvertrags nach § 1 lit a) aa) dem Mieter bereits mit dem in der Buchungsanfrage angegebenen Preis mitgeteilt bzw. wurde bei Zustandekommen des Mietvertrages nach § 1 lit. a) bb) oder über ein Buchungsportal bereits in den bei der Buchung angegebenen Preis eingerechnet.

§ 3 Bevollmächtigung

  1. Die Agentin ist vom Vermieter zum Abschluss und zur Durchführung des Mietvertrages namens und für Rechnung des Vermieters sowie zur Abgabe und Entgegennahme sämtlicher im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehender rechtserheblicher Erklärungen bevollmächtigt.

§ 4 Behandlung der Mietsache

  1. Der Mieter hat die Ferienwohnung oder das Ferienhaus inkl. jeweils mitvermieteter Gegenstände (folgend als „Mietsache“ bezeichnet) pfleglich und mit der gebotenen Rücksichtnahme zu behandeln.
  2. Es ist dem Mieter auch während der Mietzeit nicht gestattet mitvermietete Gegenstände des Vermieters aus der Mietsache zu entfernen.
  3. Die vom Vermieter angegebene Größe der Mietsache ist die reale Fußbodenfläche entlang den Fußleisten eines jeden Raumes ohne Berücksichtigung der Raumhöhe (sog. „Sylter Maß“).

§ 5 Nutzung der Mietsache

  1. Die Mietsache darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
  2. Der Mieter hat der Agentin vor Reiseantritt verbindlich mitzuteilen, welche Personen die Mietsache nutzen werden. Die Nutzung der Mietsache ist nur dem Mieter und den nach Satz 1 benannten Personen gestattet.
  3. Es ist strikt untersagt, Elektrofahrzeuge über Stromanschlüsse der Mietsache, unabhängig davon, ob die Anschlüsse im Inneren des Gebäudes oder außen liegen, zu laden.
  4. Einzelheiten zur Nutzung der Mietsache ergeben sich aus der Hausordnung, die dem Mieter von der Agentin übermittelt wird.

§ 6 Haftung des Mieters für Schäden

  1. Für während der Mietzeit entstandene Schäden haftet der Mieter, es sei denn er hat dies nicht zu vertreten. Die Haftung des Mieters erstreckt sich damit auch auf die von mitreisenden Personen schuldhaft verursachten Schäden.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Schäden an der Mietsache unverzüglich der Agentin zu melden.
  3. Im Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bereits bestehende Schäden hat der Mieter der Agentin bei Einzug zu melden.

§ 7 Zahlungsbestimmungen und Mietsicherheit

  1. Die Anzahlung beträgt 30% des vollständigen Mietpreises für die Unterkunft (d.h. inkl. Kosten für Nebenleistungen, der an die Agentin zu zahlenden Vertragsabschlussgebühr nach § 2 Abs. 1 etc. – folgend als „Gesamtmietpreis“ bezeichnet). Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Werktagen, beginnend mit dem Tag der Buchung, zu Händen der Agentin zu zahlen.
  2. Der Rest des Gesamtmietpreises ist vom Mieter bis spätestens drei Wochen vor Anreise zu zahlen.
  3. Für Sämtliche vom Mieter zu leistende Zahlungen ist der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto der Agentin, welches diese dem Mieter zuvor mitgeteilt hat, maßgeblich.
  4. Sollte die Mietsache nicht den Vorstellungen des Mieters entsprechen, obwohl ein Mangel der Mietsache nicht vorliegt, berechtigt dies den Mieter weder zur Minderung des Mietpreises, noch zur einseitigen Vertragsaufhebung. Gleiches gilt für regional bedingt auftretende Umwelteinflüsse, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (bspw. hohes Aufkommen von Marienkäfern, Möwen, Ameisen, Bienen und Wespen

§ 8 An- und Abreise

  1. In der Hauptsaison ist die An- und Abreise nur zwischen Mittwoch und Sonntag möglich. Im Übrigen ist die An- und Abreise an jedem Tag möglich. Die Saisonzeiten können auf www.syltland.de unter dem Reiter „Service“ eingesehen werden.
  2. Die Anreise ist ab 16 Uhr möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Objekt oder nach Absprache. Eine Anreise nach 18.00 Uhr ist telefonisch abzusprechen. Dem Mieter werden die Schlüssel zur Mietsache nur dann übergeben, wenn er zuvor sämtliche Zahlungen nach § 7 geleistet hat.
  3. Die Abreise hat bis 10 Uhr zu erfolgen. Die Schlüssel sind im Mietobjekt deutlich sichtbar liegen zu lassen.

§ 9 Reinigung der Mietsache, Haustiere, Nichtraucher

  1. Die Mietsache ist bei Abreise besenrein und in vertragsgemäßen Zustand mit ordnungsgemäß verschlossenen Fenstern und Türen zu übergeben, wobei der Kühlschrank zu leeren, der Wäscheständer in die Wohnung zu stellen, Leergut in die vorhandenen Container und Müll in die entsprechenden Mülltonnen zu bringen ist und die Nutzgegenstände (bspw. Geschirr) gereinigt in die jeweiligen Schränke einzuräumen sind.
  2. Sofern nach den jeweiligen Angaben zur Mietsache Haustiere für diese Mietsache (nach Zahl und Art) nicht ausdrücklich gestattet sind, ist es verboten Haustiere in die Mietsache mitzubringen.
  3. Sofern nach den jeweiligen Angaben zur Mietsache das Rauchen innerhalb der Mietsache nicht ausdrücklich gestattet ist, darf in der Mietsache nicht geraucht werden.

§ 10 Stornierung/Vertragsänderung

  1. Die Stornierung durch den Mieter ist mit Ausnahme der Vertragsabschlussgebühr nach § 2 lit. a) kostenfrei, sofern diese spätestens ein Jahr vor dem Anreisetag, d.h. an demjenigen Tag des Vorjahres, der dem Anreisetag kalendarisch gleicht, erfolgt. Die Stornierung durch den Mieter ist auch dann mit Ausnahme der Vertragsabschlussgebühr nach § 2 lit. a) kostenfrei, wenn zwischen der Buchung und dem Anreisetag 21 Tage oder mehr liegen und der Mieter die Buchung bis spätestens zum Ablauf des dritten, auf die Buchung folgenden Tages storniert.
  2. Sofern ein Fall von lit a) nicht vorliegt und der Mieter die Buchung bis spätestens 60 Tage vor dem Anreisetag storniert, werden ihm 30 % des Netto-Mietpreises (d.h. Nebenleistungen nicht eingerechnet), sofern er zu einem späteren Zeitpunkt storniert, 90 % des Netto-Mietpreises als Stornierungsgebühr sowie einmalig Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 EUR (brutto) berechnet. Der Vermieter hat dabei jeweils ersparte Aufwendungen pauschal in Höhe von 10 % des Netto-Mietpreises angerechnet und rechnet auch etwaige Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung an. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass die ersparten Aufwendungen des Vermieters in andere Höhe entstanden sind. Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und weist darauf hin, dass eine solche im Mietpreis nicht enthalten ist.
  3. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Stornierungen von Teilen einer Buchung sind ausgeschlossen. Sofern in vorstehenden Bestimmungen der Zeitpunkt einer Stornierung maßgeblich ist, ist jeweils der Zugang einer entsprechenden (Stornierungs-)Erklärung des Mieters bei der Agentin, dem Vermieter oder dem Buchungsportal, über welches der Mieter den Mietvertrag abgeschlossen hat, gemeint.
  4. Im Falle des Abschlusses des Mietvertrages über ein Buchungsportal gemäß § 1 lit. b) ist die Betreiberin des jeweiligen Buchungsportals über das die Buchung erfolgte auch für die Stornierung zuständig.
  5. Für jeden Fall der Stornierung des Mietvertrages, ist der Mieter verpflichtet an die Agentin die Vertragsabschlussgebühr nach § 2 Abs. 1 zu zahlen. Hat der Mieter die Anzahlung nach § 7 lit. a) bereits vollständig gezahlt, wird die Vertragsabschlussgebühr nach § 2 Abs. 1 im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet.
  6. Im Falle der nachträglichen Änderung des Mietvertrags aufgrund von Änderungswünschen des Mieters (bspw. Änderungen zu mitreisenden Personen, Buchung Wäschepakete etc.) wird eine an die Agentin zu zahlende Vertragsänderungsgebühr in Höhe von jeweils 16,00 EUR (brutto) vereinbart.

§ 11 Haftung des Vermieters

  1. Außer bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nicht für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
  2. Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für von Dritten angebotene Leistungen und deren Verfügbarkeit für den Mieter (bspw. Freizeitangebote).

§ 12 Nutzung eines Internetzugangs

  1. Sofern dem Mieter im Rahmen der Nutzung der Mietsache vom Vermieter ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, gilt, dass dem Mieter eine rechtswidrige Nutzung des Internetzugangs nicht gestattet ist, d.h. es ist insbesondere verboten, urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, den Internetzugang zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten oder entgegen geltender Jugendschutzvorschriften zu nutzen, herabwürdigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten, den Internetzugang zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten und Aufwendungen der notwendigen Rechtsverteidigung) auf erstes Anfordern frei, welche im Zusammenhang mit einer nicht gestatteten bzw. rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs stehen.

§ 13 Sonstiges

  1. Ist der Mieter Kaufmann, so ist Flensburg ausschließlicher Gerichtsstand.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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